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Transfer > Vermittlung > Vermittlungsgutschein
Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Arbeitssuchende einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Genauso auch Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Arbeitslosengeld II bekommen oder aus der Babypause zurückkehren möchten.
Schritt 1: Der Antrag ist ganz einfach: Sie müssen nur persönlich, am Telefon oder per Brief bzw. E-Mail mitteilen, dass Sie einen Vermittlungsgutschein beantragen möchten. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.
Schritt 2: Wenn Sie Ihren Vermittlungsgutschein erhalten haben, schließen wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag ab. Dieser soll Sie schnell wieder an eine gute Arbeitsstelle bringen. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit und ist somit für Sie kostenlos.
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