Transfer > Transfergesellschaft > Glossar
Stichwortverzeichnis
AA Agentur für Arbeit
Abrechnungsagentur Agentur, die für die Bearbeitung der Leistungsanträge zuständig ist
Anzeigenagentur Agentur, die für die Anzeigenbearbeitung zuständig ist
ALG Arbeitslosengeld Arbeitslose erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld anstelle des ausfallenden Entgelts. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und wird bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung gezahlt
Arbeitsuchendmeldung Persönliche Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von T-Kug
Aufstockungsbetrag Freiwillige Zahlung des personalabgebenden Betriebs um während des Verbleibs in der Transfergesellschaft das T-Kug aufzustocken
AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
AZAV Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
BA Bundesagentur für Arbeit
beE betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit Bei der Transfergesellschaft (externe beE) besondere betriebliche Einheit, deren Finanzier der bisherige Arbeitgeber (Altunternehmen) ist
Betriebsnummer Nummer unter der ein Betrieb seine sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer meldet
Betriebsparteien Vertragsschließende Partner sind Arbeitgeber und Betriebsrat (in Betrieben ohne Betriebsrat der Arbeitgeber und die einzelne Arbeitnehmerin / der einzelne Arbeitnehmer) ggf. auch Gewerkschaften, wenn ein Sozialplan als Tarifvertrag abgeschlossen wird („Tarifsozialplan“)
Dreiseitiger Vertrag Vertrag zwischen dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer und der Transfergesellschaft. Inhalt ist die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zum Arbeitgeber und Begründung des befristeten Arbeitsverhältnisses zur Transfergesellschaft
Eigenbeteiligung des Personal abgebenden Betrieb zur Verfügung gestellte Mittel für die mind. 50%ige Beteiligung an Transfermaßnahmen und zur Finanzierung einer Transfergesellschaft
Einstiegsprämie Im Transfersozialplan vereinbarte Zahlungen als Anreiz für den Arbeitnehmer zum Wechsel in die Transfergesellschaft.
ESF-Förderung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Aktuell gibt es keine ESF Förderung in Transfergesellschaften
Härtefonds Mittel, die zur Minderung von Härtefällen zur Verfügung stehen, die vom Transfersozialplan nicht abgedeckt werden
Integrationsplan Auf Grundlage des Profilings erstellter individueller Berufswegeplan, der eine Zielvereinbarung zur Integration der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers in Arbeit beinhaltet
Interessenausgleich Instrument der betrieblichen Mitbestimmung (§ 112 BetrVG). Dient der Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen für die Arbeitnehmer/innen, die von der betrieblichen Restrukturierung betroffenen sind und regelt die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung (nicht erzwingbar). Hat das „Ob“ und „Wie“ so-wie die Auswirkungen auf die Beschäftigten zum Gegenstand. Schriftform erforderlich und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreiben. Bei Nichteinigung Anrufung der Einigungsstelle; vgl. Sozialplan.
KUG Kurzarbeitergeld
OS Operativer Service Aufgabenbereiche der AA; zuständig für Kug- und Transfergeschehen ist das Team Kug,Insg,AtG
Profiling Analyse der Stärken und Schwächen der Teilnehmer (Eingliederungsaussichten). Vor dem Übergang in eine Transfergesellschaft vorgeschrieben
Qualifizierungsbudget Die Mittel, die im Transfersozialplan für die Qualifizierung der Arbeitnehmer/innen in der beE vorgesehen sind
Remanenzkosten Beiträge zur Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltszahlungen für Urlaub und an Feiertagen sowie Aufstockungen des T-Kug (werden vom personalabgebenden Betrieb getragen). Hinzu kommen die Qualifizierungs- und Coachingmittel sowie die Regiekosten der Transfergesellschaft
SozialplanIm Gegensatz zum Interessenausgleich über Einigungsstelle erzwingbar. Hat die Maßnahmen zur Milderung der durch die Restrukturierung entstehenden Nachteile zum Gegenstand (Abfindungen, Transferleistungen)
Sprinterprämie Kosten die durch ein vorzeitiges Ausscheiden einer Arbeitnehmerin / eines Arbeitnehmers aus einer beE eingespart werden, werden diesen ganz oder teilweise als Abfindung ausgezahlt (vgl. BAG-Urteil 1 AZR 809/07 vom 10.2.2009). Als finanzieller Anreiz konzipiert, um die Beschäftigung in der Transfergesellschaft möglichst schnell durch Arbeitsaufnahme in einem Betrieb oder durch Wechsel in die Selbständigkeit zu beenden
Transferagentur Eine Transferagentur wird direkt vom Unternehmen, das Personal abbaut beauftragt oder aber bei einer vom Unternehmen beauftragten Beratungsfirma eingerichtet. Sie berät, vermittelt und betreut die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten während der Kündigungsfrist. Ziel ist es, im Rahmen der Förderung nach § 110 die Vermittlungschancen zu verbessern und den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern (z.B. Profiling, Planung künftiger Berufsweg, Bewerbungstraining, Akquisition und Vermittlung offener Stellen)
Transfergesellschaft Ein Unternehmen, dessen Gegenstand die befristete Aufnahme von Arbeitnehmern in ein Arbeitsverhältnis zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Vermittlung und Qualifizierung im Auftrag des Personal abgebenden Arbeitgebers ist. Die juristische Bezeichnung hierfür ist die betriebsorganisch eigenständige Einheit (beE). Es werden auch Bezeichnungen wie Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Auffanggesellschaft o.ä. verwendet
T-KUG Transferkurzarbeitergeld Zahlung der Agentur für Arbeit an die Arbeitnehmer, um das ausgefallene Entgelt während der Beschäftigung in der Transfergesellschaft zu ersetzen. Das T-Kug beträgt 60 bzw. 67 % des Nettolohnes, abhängig davon, ob Kinder zu berücksichtigen sind. Einzelheiten können dem Merkblatt 8c der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden
Transferleistungen Sammelbegriff für Transfermaßnahmen und T-Kug
Transfer Mappe Ordner von Transfer-Kug-Beziehern, in dem die Aktivitäten aller Beteiligter zur Erlangung eines Arbeitsplatzes / Qualifizierungen etc. festgehalten werden. Nützliche Grundlage zur Abbildung des Transfer- / Qualifizierungsgeschehens und für „griffbereite“ Bewerbungsunterlagen
Transfermaßnahmen finden in der Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden der Arbeitnehmer aus dem Betrieb statt und um-fassen alle Maßnahmen zur Eingliederung dieser in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber betei-ligt. Transfermaßnahmen müssen durch einen Dritten (Träger) durchgeführt werden. Ziel ist es, die Vermittelbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern (Transferagentur)
Transfersozialplan Der Transfersozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Unterstützung des Transfers der Arbeitnehmer/innen in eine neue Beschäftigung regelt. Im Vordergrund steht u.a. die Verwendung von Sozialplanmitteln für Maßnahmen zur Unterstützung der Integration der Arbeitneh-mer/innen in den Arbeitsmarkt
VERBIS BA-internes Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem
WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
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