Transfergesellschaft

Transfergesellschaft – Wir geben Perspektiven

Mit der Gründung einer Transfergesellschaft unter dem Dach von MYPEGASUS eröffnen wir bei Arbeitsplatzabbau neue Perspektiven. Denn die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine durchlaufen, finden aus ihr heraus wieder eine neue Perspektive.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Voraussetzungen sind in den §§ 110,111 SGB III geregelt und geben den Rahmen für die Gründung einer solchen Gesellschaft vor. Basis für die Gründung ist eine Betriebsänderung. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretern, wie dem Betriebsrat. Erfahren Sie mehr ...

Transfermaßnahme bei Personalabbau

Sie ist eine Beschäftigungsbrücke mit dem Ziel Beschäftigte, welche von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, aufzufangen. Wer in eine Beschäftigungsgesellschaft wechselt erhält für maximal 12 Monate einen befristeten Arbeitsvertrag und ist auch in diesem Zeitraum sozialversicherungspflichtig versichert. Somit wird die MYPEGASUS der neue Arbeitgeber für die ausscheidenden Beschäftigten. Während dieser Zeit sorgt diese Transfermaßnahme für individuelle Beratung der Beschäftigten, für professionelles Bewerbertraining sowie für die Teilnahmen an Qualifizierungsmaßnahmen. So können Beschäftigte diese Zeit beispielsweise dafür nutzen, einen kaufmännischen oder technischen Lehrgang zu absolvieren (Hinweis: Jeden anderen auch, sofern er arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist). Schließlich verbessert eine sinnvolle Qualifizierung die Arbeitsmarktchancen. Des Weiteren wird auch denjenigen, die sich selbständig machen möchten, eine Existenzgründungsberatung sowie eine Begleitung in Selbständigkeit angeboten.

Für Unternehmen, die eine sozialpartnerschaftliche Trennung von Mitarbeitern anstreben, sprich Personalabbau mit Sozialplan, bietet sie die Chance, Übergänge fair und zukunftsorientiert zu gestalten. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und wird durch Transferkurzarbeitergeld (T-KuG) gefördert.

 

Unsere Beratung

Die Gründung oder Nutzung einer Transfergesellschaft, früher auch Auffanggesellschaft bzw. Beschäftigungsgesellschaft genannt, erfordert sorgfältige Planung und Durchführung. Hier sind einige Beratungspunkte, die in Betracht gezogen werden sollten: rechtliche Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit Sozialpartnern, Interne Kommunikation, Qualifizierung und Umschulung, finanzielle Stabilität, Unterstützung bei der Jobsuche, Monitoren und Evaluation. Wir bieten diese Maßnahme als soziale und zukunftsorientierte Lösung für einen anstehenden Personalabbau an und übernehmen die intensive Betreuung und individuelle Vermittlung. Wir beraten Sie gerne.