Transfergesellschaft
Transfergesellschaften sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem Ziel, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Unternehmens, zügig in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Beschäftigten werden nicht arbeitslos, sondern können finanziell abgesichert für maximal 12 Monate an ihrer neuen beruflichen Perspektive arbeiten. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft, früher auch Auffanggesellschaft bzw. Beschäftigungsgesellschaft genannt, ist für die vom Personalabbau bedrohten Beschäftigten immer freiwillig. Transfergesellschaften werden durch die Betriebsparteien über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert.