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Corona: Hinweise zu den Sommerferien und Reiserückkehrern!

Aktuell sind in vielen Bundesländern bereits Sommerferien oder werden demnächst beginnen. Trotz der unübersichtlichen Coronasituation werden mit hoher Wahrscheinlichkeit viele im Ausland bzw. auch in Risikogebieten Urlaub machen.

Die aktuelle Rechtslage diesbezüglich ist:

  • Das Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung wegen des Coronavirus bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Das bedeutet: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird wegen Sars-CoV-2 gewarnt. Ausgenommen von der Warnung sind die meisten Länder der EU und die Staaten des Schengenraumes. Trotzdem ist die weltweite Liste der Risikoländer (darunter auch beliebte Urlaubsländer) sehr lang: -> Link zum Robert Koch Institut
  • Wer in einem Coronavirus-Risikogebiet Urlaub macht, muss nach der Rückkehr nach Deutschland für 14 Tage in Quarantäne. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
  • Von der Quarantänepflicht kann sich befreien lassen, wer einen negativen Coronatest vorweisen kann. So ein ärztliches Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 stützen und in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem sonstigen vom Robert-Koch-Institut dafür zulässig erklärten Staat durchgeführt worden sein. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Wird erst nach der Rückkehr nach Deutschland getestet, dann muss solange die Quarantäne eingehalten werden, bis das Ergebnis vorliegt.
  • Grundsätzlich können Arbeitnehmer*innen im Quarantänefall nicht mit einer Lohnfortzahlung rechnen.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bitte halten Sie auch im Urlaub die bekannten Abstands- und Hygieneregeln ein. -> Link zu den Hygienehinweisen
  • Nehmen Sie bitte die Reisewarnung des auswärtigen Amtes ernst und verzichten Sie auf Reisen in Risikogebiete.
  • Sollten Sie doch in Risikogebiete reisen, beachten Sie unbedingt die o.g. Quarantänebestimmungen bei Reisen in Risikogebiete und lassen Sie sich testen.
  • Wenden Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen an Ihren Vorgesetzten, zuständigen Projektleiter oder Ausbilder. Gerne auch per Mail an: dusan.vesenjak@mypegasus.de
  • Halten Sie die allgemeinen Verhaltensrichtlinien zum Infektionsschutz bitte jederzeit konsequent ein.


Die

MYPEGASUS Geschäftsführung

Kontakt

Dusan Vesenjak

MYPEGASUS GmbH

72760 Reutlingen

Tel.: 07121 / 347516 

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