Transfergesellschaft für 36 Beschäftigte Dank ESF-Förderung!

Bei der BONITA GmbH handelt es sich um ein Unternehmen aus dem Bereich Modehandel, einem derzeitigen besonders von der Corona-Krise betroffenen schwierigen Spannungsfeld, mit Sitz in Hamminkeln. Wichtiges Merkmal des Sortiments ist die Kombinierfähigkeit der Kleidungsstücke zu verschiedenen Outfits. Innerhalb von saisonal wechselnden Farbthemen werden die jeweiligen Farben aufeinander abgestimmt. Die Kollektionen werden durch passende BONITA Accessoires ergänzt. Dazu gehören Schals, Tücher, Ketten, Gürtel, Uhren und Taschen. Der Entwicklungsprozess dieser Produkte wird ohne Lizenzpartner durch BONITA selbst gesteuert. Die Kollektionen von BONITA werden aktuell in rund 700 Stores in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Belgien vertrieben.

Die BONITA GmbH beschäftigt insgesamt rund 2.069 Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Dabei ist das Unternehmen in die Betriebe Zentrale einschließlich der Logistik und dem eigentlichen Verkauf (intern Vertrieb genannt) untergliedert. In dem Betrieb Vertrieb sind deutschlandweit rund 1.861 Arbeitnehmer*innen beschäftigt. In der Zentrale 208 Arbeitnehmer*innen.

Die BONITA GmbH ist ein Teil der TOM TAILOR Group, die sich ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet. Die BONITA GmbH hat aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Eine Insolvenz bei der TOM TAILOR Holding SE ist unausweichlich. Die Corona-Krise hat beiden Modemarken schwer zugesetzt.

Um den Standort zu sichern, mussten zum 01.11.2020 insgesamt 36 Beschäftigte in der Zentrale und 656 in den Stores abgebaut werden. Durch Förderung aus dem europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Nordrhein-Westfalten konnte dieser Abbau für die Zentrale sozialverträglich mit einer Transfergesellschaft vollzogen werden. Transferträger ist die MYPEGASUS Transfer GmbH. 

Transfergesellschaften sind ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Instrument, das in § 111 SGB III festgelegt ist. Sie verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal zwölfmonatigen Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Ziel ist, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert.

Die MYPEGASUS Gruppe ist bundesweiter Marktführer für Transfergesellschaften. Gesellschafter ist die April 2018 gegründete MYPEGASUS Stiftung. Ein Stiftungsrat verwaltet die MYPEGASUS Stiftung. Die operativen Stiftungsgeschäfte werden durch einen Stiftungsvorstand geführt. Stiftungszweck ist die Volks- und Berufsbildung.

Kontakt

Ellen Sommer

Krantzstr. 7

52070 Aachen

Tel.: 0241 / 189277-0

ellen.sommer@mypegasus.de

 

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