MYPEGASUS GmbH
Burkhardt + Weber Str. 57
72760 Reutlingen
fon: 0049 / (0)7121 / 34 75 – 0
fax: 0049 / (0)7121 / 34 75 – 15
info@mypegasus.de
© 2023 – MYPEGASUS GmbH
Transfer > Transferagentur > Gesetzliche Grundlagen
Die Förderung der Transferagentur ist im § 110 des Sozialgesetzbuches III (gesetzliche Grundlagen) geregelt. Betriebe erhalten dabei je Arbeitnehmer 50% der erforderlichen und angemessenen Kosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 2500 €.
Als langjähriger Arbeitsmarktspezialist kennen wir uns aus und übernehmen für Sie die komplette Antragstellung. Grundsätzlich richtet sich die Gesamthöhe der staatlichen Förderung der Transferagentur nach den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und den persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten. Daher gilt es bei der Antragstellung gesetzliche Grundlagen zu beachten.
Eine gute und umfassende Beratung ist daher notwendig. Vertrauen Sie unserer Erfahrung!
Auszug aus dem SGB III: § 110 Transfermaßnahmen
(1) Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund einer Betriebsänderung oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen teil, wird diese Teilnahme gefördert, wenn
Transfermaßnahmen sind alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Als Betriebsänderung gilt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes, unabhängig von der Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob im jeweiligen Betrieb das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden ist.
Finden Sie Ihre Kontaktperson in Ihrer Nähe:
MYPEGASUS GmbH
Burkhardt + Weber Str. 57
72760 Reutlingen
Tel: 07121 / 34 75 – 0
Mail: info@mypegasus.de
MYPEGASUS GmbH
Burkhardt + Weber Str. 57
72760 Reutlingen
fon: 0049 / (0)7121 / 34 75 – 0
fax: 0049 / (0)7121 / 34 75 – 15
info@mypegasus.de
© 2023 – MYPEGASUS GmbH
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.