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Stichwortverzeichnis

AA Agentur für Arbeit

Abrechnungsagentur Agentur, die für die Bearbeitung der Leistungsanträge zuständig ist

Anzeigenagentur Agentur, die für die Anzeigenbearbeitung zuständig ist

ALG Arbeitslosengeld Arbeitslose erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld anstelle des ausfallenden Entgelts. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und wird bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung gezahlt

Arbeitsuchendmeldung Persönliche Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von T-Kug

Aufstockungsbetrag Freiwillige Zahlung des personalabgebenden Betriebs um während des Verbleibs in der Transfergesellschaft das T-Kug aufzustocken

AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AZAV Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch

BA Bundesagentur für Arbeit

beE betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit Bei der Transfergesellschaft (externe beE)  besondere betriebliche Einheit, deren Finanzier der bisherige Arbeitgeber (Altunternehmen) ist

Betriebsnummer Nummer unter der ein Betrieb seine sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer meldet

Betriebsparteien Vertragsschließende Partner sind Arbeitgeber und Betriebsrat (in Betrieben ohne Betriebsrat der Arbeitgeber und die einzelne Arbeitnehmerin / der einzelne Arbeitnehmer) ggf. auch Gewerkschaften, wenn ein Sozialplan als Tarifvertrag abgeschlossen wird („Tarifsozialplan“)

Dreiseitiger Vertrag Vertrag zwischen dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer und der Transfergesellschaft. Inhalt ist die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zum Arbeitgeber und Begründung des befristeten Arbeitsverhältnisses zur Transfergesellschaft

Eigenbeteiligung des Personal abgebenden Betrieb zur Verfügung gestellte Mittel für die mind. 50%ige Beteiligung an Transfermaßnahmen und zur Finanzierung einer Transfergesellschaft

Einstiegsprämie Im Transfersozialplan vereinbarte Zahlungen als Anreiz für den Arbeitnehmer zum Wechsel in die Transfergesellschaft.

ESF-Förderung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Aktuell gibt es keine ESF Förderung in Transfergesellschaften

Härtefonds Mittel, die zur Minderung von Härtefällen zur Verfügung stehen, die vom Transfersozialplan nicht abgedeckt werden

Integrationsplan Auf Grundlage des Profilings erstellter individueller Berufswegeplan, der eine Zielvereinbarung zur Integration der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers in Arbeit beinhaltet

Interessenausgleich Instrument der betrieblichen Mitbestimmung (§ 112 BetrVG). Dient der Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen für die Arbeitnehmer/innen, die von der betrieblichen Restrukturierung betroffenen sind und regelt die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung (nicht erzwingbar). Hat das „Ob“ und „Wie“ so-wie die Auswirkungen auf die Beschäftigten zum Gegenstand. Schriftform erforderlich und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreiben. Bei Nichteinigung Anrufung der Einigungsstelle; vgl. Sozialplan.

KUG Kurzarbeitergeld

OS Operativer Service Aufgabenbereiche der AA; zuständig für Kug- und Transfergeschehen ist das Team Kug,Insg,AtG

Profiling Analyse der Stärken und Schwächen der Teilnehmer (Eingliederungsaussichten). Vor dem Übergang in eine Transfergesellschaft vorgeschrieben

Qualifizierungsbudget Die Mittel, die im Transfersozialplan für die Qualifizierung der Arbeitnehmer/innen in der beE vorgesehen sind

Remanenzkosten Beiträge zur Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltszahlungen für Urlaub und an Feiertagen sowie Aufstockungen des T-Kug (werden vom personalabgebenden Betrieb getragen). Hinzu kommen die Qualifizierungs- und Coachingmittel sowie die Regiekosten der Transfergesellschaft 

SozialplanIm Gegensatz zum Interessenausgleich über Einigungsstelle erzwingbar. Hat die Maßnahmen zur Milderung der durch die Restrukturierung entstehenden Nachteile zum Gegenstand (Abfindungen, Transferleistungen)

Sprinterprämie Kosten die durch ein vorzeitiges Ausscheiden einer Arbeitnehmerin / eines Arbeitnehmers aus einer beE eingespart werden, werden diesen ganz oder teilweise als Abfindung ausgezahlt (vgl. BAG-Urteil 1 AZR 809/07 vom 10.2.2009). Als finanzieller Anreiz konzipiert, um die Beschäftigung in der Transfergesellschaft möglichst schnell durch Arbeitsaufnahme in einem Betrieb oder durch Wechsel in die Selbständigkeit zu beenden

Transferagentur Eine Transferagentur wird direkt vom Unternehmen, das Personal abbaut beauftragt oder aber bei einer vom Unternehmen beauftragten Beratungsfirma eingerichtet. Sie berät, vermittelt und betreut die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten während der Kündigungsfrist. Ziel ist es, im Rahmen der Förderung nach § 110 die Vermittlungschancen zu verbessern und den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern (z.B. Profiling, Planung künftiger Berufsweg, Bewerbungstraining, Akquisition und Vermittlung offener Stellen)

Transfergesellschaft Ein Unternehmen, dessen Gegenstand die befristete Aufnahme von Arbeitnehmern in ein Arbeitsverhältnis zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Vermittlung und Qualifizierung im Auftrag des Personal abgebenden Arbeitgebers ist. Die juristische Bezeichnung hierfür ist die betriebsorganisch eigenständige Einheit (beE). Es werden auch Bezeichnungen wie Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Auffanggesellschaft o.ä. verwendet

T-KUG Transferkurzarbeitergeld Zahlung der Agentur für Arbeit an die Arbeitnehmer, um das ausgefallene Entgelt während der Beschäftigung in der Transfergesellschaft zu ersetzen. Das T-Kug beträgt 60 bzw. 67 % des Nettolohnes, abhängig davon, ob Kinder zu berücksichtigen sind. Einzelheiten können dem Merkblatt 8c der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden

Transferleistungen Sammelbegriff für Transfermaßnahmen und T-Kug

Transfer Mappe Ordner von Transfer-Kug-Beziehern, in dem die Aktivitäten aller Beteiligter zur Erlangung eines Arbeitsplatzes / Qualifizierungen etc. festgehalten werden. Nützliche Grundlage zur Abbildung des Transfer- / Qualifizierungsgeschehens und für „griffbereite“ Bewerbungsunterlagen

Transfermaßnahmen finden in der Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden der Arbeitnehmer aus dem Betrieb statt und um-fassen alle Maßnahmen zur Eingliederung dieser in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber betei-ligt. Transfermaßnahmen müssen durch einen Dritten (Träger) durchgeführt werden. Ziel ist es, die Vermittelbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern (Transferagentur)

Transfersozialplan Der Transfersozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Unterstützung des Transfers der Arbeitnehmer/innen in eine neue Beschäftigung regelt. Im Vordergrund steht u.a. die Verwendung von Sozialplanmitteln für Maßnahmen zur Unterstützung der Integration der Arbeitneh-mer/innen in den Arbeitsmarkt

VERBIS BA-internes Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem

WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

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