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Transfer > Transfergesellschaft > Vorteile
Transfergesellschaften sind zu einem prominenten arbeitsmarktpolitischen Instrument geworden, wenn ein Personalabbau unvermeidlich ist. Die Vorteile Transfergesellschaft liegen auf der Hand. Es handelt sich um einen fairen und sozialen Trennungsprozess. Ziel ist es, die Beschäftigten in einer schwierigen Situation zu begleiten und so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert (§§ 110 ff. SGB III Transfermaßnahmen).
Finanziert wird das Modell durch staatliches Transferkurzarbeitergeld und durch Beiträge des abgebenden Betriebes (Sozialversicherungsbeiträge, Aufzahlung zum KUG, Regiekosten, Qualifizierung wie Fort- und Weiterbildung, Coaching usw). In der Transfergesellschaft sind die Mitarbeiter somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt und können sich ausschließlich um ihre berufliche Neuorientierung kümmern. Diese Zeit „schenkt“ der Staat den Betroffenen.
Die Arbeitnehmer sind nicht arbeitslos, sondern regulär „beschäftigt“ mit dem Ziel, sich um die berufliche Neuorientierung zu kümmern. Das Modell ist ein deutscher Sonderweg und wurde von Gewerkschaften erstritten.
Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten immer freiwillig.
Ein Arbeitsplatzverlust trifft jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hart. Die Aufgabe von Transfergesellschaften ist es dabei zu unterstützen, dass es gut weitergeht und ein neuer Job gefunden werden kann. Arbeitslosigkeit soll verhindert werden – das ist das Ziel. Arbeitnehmer, die in eine Transfergesellschaft eintreten, erhalten von der Agentur für Arbeit eine längere materielle Absicherung.
Transfergesellschaften kommen nicht “automatisch” jedem Arbeitnehmern zugute, sondern sind das Ergebnis einer betrieblichen oder tariflichen Vereinbarung. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Möglichkeit haben, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, sollten Sie diese Möglichkeit auf jeden Fall in Betracht ziehen.
Betriebsräte stehen oft unter einem enormen Druck, wenn es um Personalabbau im Betrieb geht. Das Ziel sollte immer der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze sein. Oft ist die wirtschaftliche Krise aber da und ein Personalabbau nicht zu verhindern. Dann sind Transfergesellschaften ein gutes und zukunftsorientiertes Instrument, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Darüber hinaus nimmt die Transferagesellschaft Betreuungs- und Beratungsarbeiten ab, die in solchen Situationen erfahrungsgemäß an den Betriebsräten hängen bleiben und zumeist zu zeitlichen und seelischen Überforderungssituationen führen können.
Ein Personalabbau sorgt für große Unruhe im Betrieb. Gleichzeitig beobachtet die Belegschaft sehr genau, wie in Krisensituationen mit Menschen umgegangen wird, die in Leitbildern meist “im Mittelpunkt stehen.” Transfergesellschaften bieten die Chance, Übergänge kostenneutral, fair und zukunftsorientiert zu gestalten.
Im Insolvenzfall ist für Insolvenzverwalter der Unternehmenserhalt ein wichtiges Ziel. Ob Planinsolvenz oder der Weiterführung des Unternehmens mit neuem Inhaber: Bei der Sanierung wird meist eine umfangreiche Restrukturierung notwendig, die Auswirkungen auf die Belegschaft hat.
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